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    Mutterschaft

    Leistungen aus der Grundversicherung

    Folgende gesetzliche Leistungen werden bei einer normalen Schwangerschaft als Mutterschaftsleistungen aus der obligatorischenGrundversicherung bezahlt:

    • 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt.
    • 2 Ultraschalluntersuchungen.
    • Geburtsvorbereitung CHF 150.– an die von Hebammen durchgeführten Geburtsvorbereitungskurse (in Gruppen). Restbeträge werden allenfalls über eine Zusatzversicherung bezahlt.
    • Volle Deckung im Mehrbettzimmer der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton.
    • Säuglingskosten Solange sich das gesunde Kind bei der Mutter im Spital aufhält, werden die Kosten von der Versicherung der Mutter übernommen.
    • Die Kosten des kranken Säuglings gehen zulasten der Versicherung des Kindes.
    • Stillberatung 3 Sitzungen, durchgeführt von einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachperson.
    • Geburtskontrolle 1 Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und der 8. Woche nach der Geburt.

    Auf den erwähnten Leistungen bei Mutterschaft wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Die Behandlung von Krankheiten, die während der Schwangerschaft auftreten oder behandelt werden müssen, gewisse Laboruntersuchungen, zusätzliche Kontrolluntersuchungen und Medikamente fallen nach Krankenversicherungsgesetz nicht unter die speziellen Leistungen bei Mutterschaft und werden deshalb mit der gewöhnlichen Kostenbeteiligung abgerechnet. Für diese Behandlungen wird jedoch ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach Geburt ebenfalls keine Kostenbeteiligung erhoben.

    Dies gilt auch für Mittel und Gegenstände (z.B. Stützstrümpfe und Milchpumpe), die Ihnen der Arzt verschreibt. (Der Höchstbetrag und die Bezugsmenge sind jedoch gesetzlich limitiert.)

    Für den Bezug weiterer Leistungen, wie z.B. medizinischer Präventionsuntersuchungen, Geburtsgebrechen oder Unfällen, muss in jedem Fall eine Kostenbeteiligung entrichtet werden.

    Leistungen aus der Zusatzversicherung

    Folgende Leistungen werden bei normaler Geburt oder Kaiserschnitt aus der stationären Zusatzversicherung übernommen:

    • Spital Normale Geburt: 5 Tage
    • Flexible Besuchszeiten
    • Kaiserschnitt (Sectio caesarea): 6 Tage
    • Bei medizinischen Problemen werden weitere Spitalleistungen übernommen.
    • Je nach Versicherungsdeckung können Sie zwischen verschiedenen Kliniken und Privatspitälern wählen und profitieren von exklusiven Mehrleistungen, wie z.Bsp. Einzel-, Doppel- oder Familienzimmer.
    • Entbindung durch Ihren Gynäkologen möglich dank freier Arztwahl

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