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    Rechtsschutz

    Verkehrsrechtsschutz Der Verkehrsrechtsschutz ohne Privatrechtschutz schützt Ihre Rechte als Halter, Lenker und Mieter von Motorfahrzeugen sowie als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker und Passagier jeglicher Transportmittel. Kombi-Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Der Kombi-Rechtsschutz beinhaltet sowohl Verkehrsrechtsschutz als auch Privatrechtsschutz. Neben der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Verkehr, schütz der Kombi-Rechtsschutz auch Ihre Rechte als Arbeitnehmer, Mieter, Patient, Konsument von Waren und Dienstleistungen sowie als Privatperson im Allgemeinen.

    Beispiele

    • In den Ferien

      Auf einer Rundreise entspricht das reservierte Hotel nicht der versprochenen Kategorie. Zudem befindet es sich direkt neben einer Baustelle. Von Ruhe und Erholung also keine Rede. Das Reisebüro will aber nichts zurückerstatten. Ihre Forderung setzen Sie mit der Rechtsschutz-Versicherung durch.
    • Im Strassenverkehr

      Im Strassenverkehr passiert es oft schneller als einem lieb ist, dass man sich bei einem Zusammenstoss über Recht und Unrecht nicht einig ist und ein teurer Anwalt mit seinem Fachwissen hinzugezogen werden muss.
    • Zuhause

      Nicht selten endet ein Streit um Kleinigkeiten vor Gericht. Ein Zwist mit dem Nachbar weil die Musik zu laut ist, der Baum zu weit herüberhängt oder man sich in der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft uneinig ist. Unter Nachbarn hilft man oder streitet sich.

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