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    Säule 3

    In erster Linie um sich seine finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren und um persönliche finanzielle Verpflichtungen abzusichern. Das schweizerische Drei-Säulen-System – basierend auf dem Zusammenspiel von AHV/IV, Pensionskasse und privater Vorsorge – unterstützt Sie bei Ihren Vorsorgebemühungen mit steuerlichen Erleichterungen. So können Sie beispielsweise mit Einzahlungen in die Säule 3a Steuern sparen. Jeder, der ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, darf in die Säule 3a einzahlen und kann diesen Betrag von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Verdienen bei Ehepaaren beide Ehepartner ein entsprechendes Einkommen, so dürfen beide den vollen Beitrag in die Säule 3a einzahlen und den Abzug geltend machen. Versicherte einer Pensionskasse dürfen jährlich bis zu 6'768 Franken (Maximalbetrag 3. Säule) einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse jährlich maximal 33'840 Franken, jedoch höchstens 20% des AHV-Lohns (Stand 2016). Die Maximalbeträge werden vom Bundesrat festgelegt.

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